Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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14.12.2020
Entscheidungen im Verfahren
04.09.2020
Entscheidungen im Verfahren
04.09.2020
Sicherungsmaßnahmen
27.08.2020
Entscheidungen im Verfahren
02.07.2020
Termine
11.11.2019
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19.10.2016
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16.08.2016
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23.03.2016
Eröffnungen
05.08.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
18.05.2011
Sicherungsmaßnahmen
02.07.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.06.2008 bis zum 31.12.2008
15.06.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
20.06.2008
Neueintragungen